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   BGH, 27.07.1962 - 4 StR 225/62   

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https://dejure.org/1962,5788
BGH, 27.07.1962 - 4 StR 225/62 (https://dejure.org/1962,5788)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1962 - 4 StR 225/62 (https://dejure.org/1962,5788)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1962 - 4 StR 225/62 (https://dejure.org/1962,5788)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineids

 
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  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 27.07.1962 - 4 StR 225/62
    Bei der neuen Verhandlung und Entscheidung wird das Landgericht zu berücksichtigen haben, daß die Absicht des Täters, von sich die Gefahr einen gerichtlichen Bestrafung abzuwenden, nicht den einzigen Beweggrund seines Handelns darzustellen braucht (vgl. BGHSt 2, 379, 380 [BGH 07.02.1952 - 5 StR 23/52]; 8, 301, 317) [BGH 24.10.1955 - GSSt - 1/55].
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 27.07.1962 - 4 StR 225/62
    Die Zuerkennung des Eidesnotstands (§ 157 StGB) schließt nicht aus, daß die Nichtbelehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 StPO bei der Zubilligung mildernder Umstände als selbständiger Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen ist (BGHSt 8, 186, 190) [BGH 04.10.1955 - 5 StR 284/55].
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 23/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.07.1962 - 4 StR 225/62
    Bei der neuen Verhandlung und Entscheidung wird das Landgericht zu berücksichtigen haben, daß die Absicht des Täters, von sich die Gefahr einen gerichtlichen Bestrafung abzuwenden, nicht den einzigen Beweggrund seines Handelns darzustellen braucht (vgl. BGHSt 2, 379, 380 [BGH 07.02.1952 - 5 StR 23/52]; 8, 301, 317) [BGH 24.10.1955 - GSSt - 1/55].
  • BGH, 05.02.1957 - 5 StR 499/56

    Rechtmäßigkeit einer Aberkennung der Eidesfähigkeit bei Vorliegen des

    Auszug aus BGH, 27.07.1962 - 4 StR 225/62
    Sollte das Landgericht die Voraussetzungen für die Anwendung des § 157 Abs. 1 StGB bejahen, so darf die Eidesfähigkeit auch dann nicht aberkannt werden, wenn das Landgericht die Strafe nicht mildert (vgl. BGH NJW 1957, 550 Nr. 16 = LM Nr. 16 zu § 157 StGB).
  • BGH, 12.06.1953 - 2 StR 596/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.07.1962 - 4 StR 225/62
    Vielmehr muß es sich vergewissern, daß dieser Beweggrund nicht vorgelegen hat (vgl. 2 StR 596/52 vom 12. Juni 1953 - nicht veröffentlicht).
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